Was tun bei Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt?

Generell gilt:

  • Keine Überreaktionen!
  • Keine Selbstüberforderung!
  • Rasch Unterstützung und Beratung von außen suchen und holen!
  • Geduld für den/die Betroffene*n aufbringen!

Grundsätzlich sollten Gespräche mit Betroffenen durch von der Vertrauensperson hinzugezogene Fachleute (außer sie/er ist selbst fachlich qualifiziert) geschehen. Für Gespräche mit Betroffenen gilt:

  • Keine warum Fragen
  • Offene Fragestellungen
  • Keine Schuldzuweisung
  • Immer wiederholen, was verstanden wurde

 

Es gibt vier Formen von Krisenfällen:

  1. Verdachtsfall dass ein Kind von sexualisierter Gewalt betroffen ist, ohne dass es von selbst was erzählt.
  2. Ein Kind berichtet von sich aus, dass es von sexualisierter Gewalt betroffen ist.
  3. Verdachtsfall, dass eigene Mitarbeitende Grenzen missachten.
  4. Offensichtliche Grenzüberschreitung von eigenen Mitarbeitenden.

Die einzelnen Fälle in der Übersicht...

Die fett markierten Texte liegen in der Verantwortung der Vertrauensperson.

1.    Ruhe bewahren.

2.    Anhaltspunkte aufschreiben, Beobachtungen dokumentieren:

  • Datum, Uhrzeit
  • Situation
  • Fragliche Beobachtung
  • Involvierte Personen

3.    Gruppen-/FreizeitleiterIn* kontaktieren:

  • informieren
  • abklären ob Beobachtungen geteilt werden
  • weiteres Vorgehen abklären

4.    Vertrauenspersonen einschalten.

5.    Vertrauensperson erwägt und entscheidet, ob und welche Stellen zu Rate gezogen bzw. in-formiert werden:

  • Kinderschutzeinrichtung**
  • Jugendamt
  • Polizei
  • Kirchenleitung: PfarrerIn, SuperintendentIn

6.    Vertrauensperson informiert bzw. gibt Ratschläge über notwendige Maßnahmen an die be-troffenen/ involvierten EJ-MitarbeiterInnen.

Wichtig zum Schutz des betroffenen Kindes

  • nicht die Familie informieren.
  • nicht das Kind darauf ansprechen.
  • auf keinen Fall den Täter oder die Täterin informieren.
  • sensible Vorgehensweise bei Namensnennung der/des Betroffenen.
  • Kontakt ausschließlich mit Gruppen-/Freizeit-LeiterIn (außer bei Verdacht, dass diese Person betroffen ist; dann direkt an die Vertrauensperson wenden).

** Wichtig ist, dass die Organisation auch Mandat zur Prozessbegleitung hat! Keine Selbsthilfegruppen oder Elternvereinigungen!!!

* Gruppen-/FreizeitleiterIn: Damit ist hier kein fest definierter Begriff gemeint, sondern die Person, die für die jeweilige Organisationseinheit verantwortlich ist. Z.B. Kindergottesdienstleitung, Jungscharleitung, PfarrerIn, Freizeitleitung,...

Die fett markierten Texte liegen in der Verantwortung der Vertrauensperson.

1. Ruhe bewahren.

2. Kind/Jugendlichem/r aufmerksam zuhören.

3. Wiederholen, was verstanden wurde.

4. davon ausgehen, dass der/die Betroffene die Wahrheit sagt.

5. Kind/Jugendlichem/r zusichern, dass es/ihn/sie keine Schuld trifft.

6. die/den Betroffene/n über das weitere Vorgehen aufklären:

  • dem/der Betroffenen erklären, dass man selbst Rat bei einer Vertrauensperson sucht
  • das Kind fragen, ob Gruppen-/Freizeitleitung* miteinbezogen werden soll

7. Gesprächsverlauf dokumentieren (siehe Dokumentationshilfe...)

  •     Datum, Uhrzeit
  • Situation
  • Involvierte Personen
  • Aussagen des Kindes aufschreiben

8. Gruppen-/FreizeitleiterIn* informieren (sofern der/die Betroffene dem zugestimmt hat) und
weiteres Vorgehen abklären.

9. Kontaktaufnahme zu Vertrauensperson.

10. Vertrauensperson entscheidet welche Stellen zu Rate gezogen bzw. informiert werden:

  • Kinderschutzeinrichtung**
  • Jugendamt
  • Polizei
  • Kirchenleitung: PfarrerIn, SuperintendentIn

11.    Vertrauensperson informiert bzw. gibt Ratschläge über notwendige Maßnahmen an die be-troffenen/ involvierten EJ-MitarbeiterInnen.

Wichtig zum Schutz des betroffenen Kindes:

  • Eltern nicht gegen den Willen des/der Betroffenen informieren.
  • auf keinen Fall den/die TäterIn informieren.
  • sensible Vorgehensweise bei Namensnennung der/des Betroffenen.
  • nichts versprechen, was nicht eingehalten werden kann (z.B. dass niemand davon etwas erfährt).
  • Geduld: Einleitung notwendiger Hilfe braucht Zeit und es ist damit zu rechnen, dass der/die Betroffene bis zur vollständigen Klärung weiterhin der Gewalt ausgesetzt ist.


** Wichtig ist, dass die Organisation auch Mandat zur Prozessbegleitung hat! Keine Selbsthilfegruppen oder Elternvereinigungen!!!

* Gruppen-/FreizeitleiterIn: Damit ist hier kein fest definierter Begriff gemeint, sondern die Person, die für die jeweilige Organisationseinheit verantwortlich ist. Z.B. Kindergottesdienstleitung, Jungscharleitung, PfarrerIn, Freizeitleitung,...

1.    Ruhe bewahren.

2.    Analysieren, woher der Verdacht kommt.

3.    Anhaltspunkte aufschreiben, Beobachtungen dokumentieren:

  • Datum, Uhrzeit
  • Situation
  • Fragliche Beobachtung
  • Involvierte Personen

4.    Gruppen-/FreizeitleiterIn* informieren und weiteres Vorgehen abklären
(wenn nicht verdächtigt).

5.    Sofort Kontakt zu Vertrauensperson aufnehmen.

Wichtig

  • Vertraulicher Umgang mit allen Informationen.
  • den Verdacht nicht unter den Mitarbeitenden verbreiten.
  • Umgang mit Eltern in Absprache mit der Vertrauensperson.


* Gruppen-/FreizeitleiterIn: Damit ist hier kein fest definierter Begriff gemeint, sondern die Person, die für die jeweilige Organisationseinheit verantwortlich ist. Z.B. Kindergottesdienstleitung, Jungscharleitung, PfarrerIn, Freizeitleitung,...

1.    Ruhe bewahren.

2.    Wenn notwendig, akute Grenzüberschreitung abwehren.

3.    Anhaltspunkte aufschreiben, Beobachtungen dokumentieren:

  • Datum, Uhrzeit
  • Situation
  • Fragliche Beobachtung
  • Involvierte Personen

4.    Gruppen-/FreizeitleiterIn* kontaktieren (wenn nicht selbst TäterIn):

  • informieren
  • abklären ob Beobachtungen geteilt werden
  • weiteres Vorgehen abklären

5.    Rat holen bei Vertrauensperson

6.    Gespräch des/der Gruppen-/FreizeitleiterIn* mit dem/der TäterIn:

  • Aufmerksam machen auf mögliche Grenzverletzung
  • Absicht und Einsicht des Täters/der Täterin abklären

7.    Sanktionen:

  • TäterIn muss sich von Betroffenen oder unter Umständen von der ganzen Gruppe fern halten.
  • TäterIn wird die Funktion als MitarbeiterIn aberkannt und untersagt.
  • Anzeige und strafrechtliche Verfolgung.

8.    Umgang mit dem/der Betroffenen mit Vertrauensperson abklären.

9.    Umgang mit den Eltern mit Vertrauensperson abklären.

* Gruppen-/FreizeitleiterIn: Damit ist hier kein fest definierter Begriff gemeint, sondern die Person, die für die jeweilige Organisationseinheit verantwortlich ist. Z.B. Kindergottesdienstleitung, Jungscharleitung, PfarrerIn, Freizeitleitung,...