Richtlinie - Krisenplan - Vertrauenspersonen

EJ Kinderschutzrichtlinie

Nach Änderung der KSR-Richtlinie durch den JURÖ 2017 haben haupt- und nebenamtlich Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Mitglieder der leitenden Gremien auf Diözesan- und Bundesebene (DJL, JULÖ, Burgrat)  im ersten Dienst- bzw. Amtsjahr eine mindestens eintägige KSR-Schulung verpflichtend zu besuchen.

Um die entsprechende Schulung der Mitarbeitenden und damit die Qualitätsstandards für Kinderschutz und zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt nachhaltig zu sichern, sind strukturell regelmäßige Bildungsveranstaltungen für haupt-, neben- sowie ehrenamtlich Mitarbeitende auf allen Ebenen der EJÖ verankert.

MitarbeiterInnen-Schulungen

Die Schulungen enthalten die Themenblöcke Sensibilisierung, Prävention und Gewaltfreiheit sowie den praktischen Umgang als MitarbeiterIn im Krisen-, oder Verdachtsfall. Dabei wird auch die Selbstverpflichtungserklärung besprochen und unterzeichnet.
Seit 2015 müssen alle haupt- und nebenamtlich Angestellten der EJ in Österreich sowie die Mitglieder der Diözesanjugendleitungen (DJL) bzw. der Jugendleitung HB und der Jugendleitung für Österreich (JULÖ) Strafregisterbescheinigungen „Kinder- und Jugendfürsorge“ vorlegen.
Krisenplan

Im Sinne von Krisenmanagement und Trägerverantwortung wurde ein Krisenplan für verschiedene Verdachtsfälle von (sexualisierter) Gewalt entwickelt. Der Krisenplan ist allen leitenden Mitarbeitenden bekannt gemacht worden und online einsehbar:
[ Alles zum KSR-Krisenplan ]

Vertrauenspersonen

Ein zentraler Punkt des Krisenplans ist die offizielle Benennung von zwei Kinderschutzvertrauenspersonen pro EJ Landesgliederung. Diese Vertrauenspersonen stehen EJ-Mitarbeitenden im Anlassfall für Gespräche und Hilfestellung zur Seite.
[ Eine Übersicht aller Vertrauenspersonen mit Kontaktmöglichkeiten ist hier zu finden. ]

Kontakt

Für weitere Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des EJ-Bundesbüros zur Verfügung:
office(at)ejoe.at
0699-188 78 089

Ansprechpartnerin für den Bereich Kinderschutz in der Kirchenleitung ist:
Oberkirchenrätin Gerhild Herrgesell, MA
g.herrgesell(at)evang.at
0699-188 77 005.

Kinderschutzrichtlinie – Warum?

Kultur der Achtsamkeit leben

Als Evangelische Jugend Österreich (EJÖ) haben wir uns zum Ziel gesetzt, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine Kultur der Achtsamkeit zu leben.
Das bedeutet für uns,

  • die Lebenswelten von jungen Menschen aktiv wahrzunehmen,
  • Bewusstsein für alle Formen von Gewalt (im Besonderen von sexualisierter Gewalt) und von Grenzverletzungen zu schaffen,
  • Gewalt und Grenzverletzungen entgegenzutreten und
  • Betroffenen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.

Begegnen, Wachsen, Unterstützen

Im Jahr 2013 hat der Jugendrat für Österreich die bundesweite Kinderschutzrichtlinie (KSR) „begegnen – wachsen – unterstützen“ der Evangelischen Jugend Österreich beschlossen.
Diese beschreibt die Qualitätsstandards der Evangelischen Jugend Österreich für Kinderschutz und zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt, definiert Grundlegendes im Umgang mit Kindern und
Jugendlichen und beinhaltet eine Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende.
[ Die KSR ist hier im Wortlaut nachles- und downloadbar... ]

Kontakt

  • Vertrauenspersonen
    [hier klicken zur Übersicht...]
  • EJÖ:
    Hamburgerstr. 3/M/2.OG
    A-1050 Wien
  • MOBIL:
    +43-[0]699-188 78 089
  • E-Mail:
    office@ejoe.at
  • BÜROZEITEN:
    Mo. - Do. 9 - 16
    Fr. 9 - 13

Download