EJ Kinderschutzrichtlinie

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Qualitätsstandards für Kinderschutz und zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt in der Evangelischen Jugend in Österreich

Einleitung

Auf Grundlage unseres christlichen Menschenbildes und gemäß der von der UNO-Vollversammlung im Jahre 1989 verabschiedeten Kinderrechtskonvention zur Festsetzung von Kinderrechten hat der Jugendrat für Österreich (JURÖ) hat in seiner zweiten Sitzung in seiner 12. Funktionsperiode am 25. Mai 2013 in Bad Goisern die Qualitätsstandards zum Kinderschutz und zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt beschlossen.

Qualitätsstandards zum Kinderschutz - Verantwortung für junge Menschen

In der Evangelischen Jugend Österreich (EJÖ) gestalten wir unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Verantwortung gegenüber Gott und den Menschen. Wichtig sind uns Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen, gehen verantwortungsvoll miteinander um und respektieren individuelle Grenzen.

In Wahrnehmung unserer Verantwortung für junge Menschen verpflichten wir uns zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards:
Prävention, Gewaltfreiheit, Partizipation und Offenheit.

Für uns bedeutet das:

  • Die Mitarbeitenden stärken Kinder und Jugendliche, begleiten sie verantwortungsvoll und ermutigend und schützen sie vor körperlichen und seelischen Schäden.
  • Unsere Präventionsarbeit soll Kinder und Jugendliche informieren und ihr Selbstvertrauen festigen.
  • Im Fokus unserer Arbeit stehen die Beteiligung am Miteinander (Partizipation), das Fördern der Fähigkeiten Einzelner sowie das Prinzip der Gewaltfreiheit.
  • Es gilt, eine Kultur des Hinschauens zu leben, die sich im Fall des Auftretens von Gewalt, Grenzüberschreitung oder Herabsetzung in Sprachfähigkeit und Widerstand äußert.
  • Wir setzen uns für einen reflektierten und offenen Umgang unter den Mitarbeitenden sowie zwischen Mitarbeitenden und Kindern und Jugendlichen ein.

Achtsamkeit sich selbst und anderen gegenüber gilt für alle Beteiligten: Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende und Verantwortliche in Leitungsgremien.

Wir haben den Anspruch, dass Mitarbeitende die Kinder und Jugendlichen stärken, sie verantwortungsvoll und ermutigend begleiten und sie vor körperlichen und seelischen Schäden schützen.
Unsere Präventionsarbeit soll Kinder und Jugendliche informieren, stärken und ihr Selbstvertrauen festigen. Im Fokus unserer Arbeit stehen das Fördern und Stärken der Fähigkeiten und der Partizipation sowie das Prinzip der Gewaltfreiheit. Es gilt eine Kultur des Hinschauens zu leben, die sich im Fall des Auftretens von Gewalt, Grenzüberschreitung oder Herabsetzung in Sprachfähigkeit und Widerstand äußert.
Wir verstehen Prävention von (sexualisierter) Gewalt nicht als pädagogische Maßnahme, sondern als Ausdruck christlicher Grundhaltung.
Wir setzen uns für einen reflektierten und offenen Umgang unter den Mitarbeitenden sowie zwischen Mitarbeitenden und Kindern und Jugendlichen ein.

Begleitung und Entwicklung

Nach unserem Verständnis ist Sexualität eine gute Gabe Gottes und gehört zum Menschen in jeder Phase seines Lebens.
Das Spannungsfeld von sexueller Selbstbestimmung und Freiräumen einerseits und gleichzeitigem Schutz vor Gefahren andererseits ist eine Herausforderung, der wir uns in Verantwortung für Kinder und Jugendliche stellen.
Wir fördern Kinder und Jugendliche in einem ganzheitlichen Verständnis von Sexualität, welches Körper, Geist und Seele als Einheit wahrnimmt. In der Auseinandersetzung mit sich selbst und  anderen erfahren und setzen sie Grenzen (Nähe und Distanz) und lernen diese zu achten und "STOPP" zu sagen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Dazu gehören auch Beziehungs- und Liebesfähigkeit sowie ein verantwortlicher Umgang mit Sexualität
QUALIFIZIERUNG UND FORTBILDUNG VON HAUPT- NEBEN- UND EHRENAMTLICH MITARBEITENDEN

Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unverzichtbar für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Um Qualitätsstandards für Kinderschutz und zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt nachhaltig zu sichern, verankern wir strukturell regelmäßige Bildungsveranstaltungen für haupt-, neben- sowie ehrenamtlich Mitarbeitende auf allen Ebenen der EJÖ.

Allen ehrenamtlich Mitarbeitenden der EJÖ wird dringend empfohlen, eine mindestens eintägige Bildungsveranstaltung zum Thema Kinderschutz und Prävention von (sexualisierter) Gewalt innerhalb eines Jahres zu besuchen. *
*Vergleichbare Ausbildungen werden anerkannt. Die EJÖ legt Qualitätsstandards für die entsprechen-
den Bildungsveranstaltungen fest.

Umgang mit den Mitarbeitenden

Das jeweils einstellende Gremium achtet auf sorgfältige Auswahl und Begleitung der Mitarbeitenden.
Im Rahmen von Bewerbungsgesprächen für beruflich Mitarbeitende sind die Qualitätsstandards der EJÖ zu thematisieren.

Haupt- und nebenamtlich Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Mitglieder der leitenden Gremien auf Diözesan- und Bundesebene (DJL, JULÖ, Burgrat) haben im ersten Dienst- bzw. Amtsjahr eine mindestens eintägige KSR-Schulung verpflichtend zu besuchen. So lautet die Vorgabe des Jugendrates für Österreich vom Juni 2017 (siehe Beschlussprotokoll 3. JURÖ, 13. Funktionsperiode).

Eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" ist von haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden sowie von Mitgliedern der leitenden Gremien auf Diözesanebene und auf Bundesebene (DJL, JULÖ und Burgrat) vorzulegen. Für alle, die länger als drei Monate in der Kinder- und Jugendarbeit im Beschäftigungsverhältnis stehen, z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Sozialdienst empfiehlt die EJÖ ebenfalls die Vorlage einer "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge".

In begründeten Einzelfällen kann auch von weiteren ehrenamtlich Mitarbeitenden eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge"  angefordert werden.

Jede/r KSR-geschulte MitarbeiterIn hat eine von der EJÖ (oder ihrer Gliederungen) erarbeitete Selbstverpflichtung einzeln zu unterzeichnen.
Dazu müssen mit diesen Mitarbeitenden entsprechende Gespräche geführt werden.

Krisenmanagement und Trägerverantwortung

Die EJÖ entwickelt einen Krisenplan für den Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt.
Der Krisenplan ist allen leitenden Mitarbeitenden bekannt zu machen.

Für jede Gliederung muss mindestens eine Kinderschutzvertrauensperson benannt werden. *
Die EJÖ empfiehlt, auf die Parität zwischen Männern und Frauen zu achten.
Die Vertrauenspersonen sind die zentralen Ansprechpersonen in allen Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt. Sie leiten entsprechend dem Krisenplan die weiteren Schritte ein.
Die EJÖ erstellt ein Anforderungsprofil für die Kinderschutzvertrauensperson.

Handlungsleitend für die EJÖ sind Opferschutz und Unschuldsvermutung.
Im Falle des Verdachts auf sexualisierter Gewalt müssen die einzelnen Verfahrensschritte mit der/dem Betroffenen abgestimmt werden.

*Sollte eine Gliederung dem nicht nachkommen ist eine Ersatzperson aus einer anderen Gliederung zu benennen.

 

Motivenbericht - Änderung KSR JURÖ 2017

Betreffend die aktuell durch den Jugendrat für Österreich 2017 (JURÖ) vorgenommene Abänderung der Kinderschutzrichtlinie der Evangelischen Jugend Österreich soll Folgendes festgehalten werden:

Die Evangelische Jugend Österreich, namentlich der Jugendrat für Österreich (JURÖ), ist von der Wichtigkeit des Themenkomplexes Kinderschutz und Prävention von (sexualisierter) Gewalt überzeugt und ist bestrebt, das Thema sichtbar zu bearbeiten und Zusammenhänge, Inhalte und Leitgedanken in Kirche und öffentliche Wahrnehmung zu tragen.

Haupt- und nebenamtlich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Mitarbeitende sowie Mitglieder der leitenden Gremien auf Diözesan- und Bundesebene sind in der vorliegenden Fassung (Stand 20. Juli 2017) in den Fokus gerückt worden. Für ehrenamtlich Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird nunmehr dringend empfohlen, eine mindestens eintägige Bildungsveranstaltung zum Thema Kinderschutz und Prävention von (sexualisierter) Gewalt zu besuchen.


Für den Jugendrat für Österreich (JURÖ):
Ulrich Böheim
Vorsitzender der EJÖ (2015-18)

Pfr.in MMag.a Petra Grünfelder
Jugendpfarrerin für Österreich (2016-20)

Wien, 20.7.2017

Kontakt

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